Fragen zur Beruflichen Rehabilitation

Berufliche Rehabilitation ist ein Oberbegriff für verschiedene Angebote, die Menschen nach einer Krankheit oder einem Unfall helfen, zurück ins Arbeitsleben zu finden. Während es bei einer medizinischen Reha darum geht, wieder gesund zu werden, soll die berufliche Rehabilitation Sie wieder fit für den Berufsalltag machen – für die gewohnte Arbeit oder für eine neue Tätigkeit. Wer beide Reha-Formen nutzt, macht normalerweise zuerst eine medizinische Reha, zum Beispiel in einer Reha-Klinik, und danach eine berufliche Reha, zum Beispiel beim Berufsförderungswerk. Im Rahmen dieser beruflichen Rehabilitation gibt es verschiedene Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Dazu gehören unter anderem unterstützende Angebote zur beruflichen Eingliederung. Diese kann – individuell angepasst – Beratungen, Eignungsabklärung, Trainings, Kurse und Umschulungen umfassen. Wenn Sie Ihre bisherige Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können, unterstützen die Berufsförderungswerke Sie dabei, neue und erfüllende Tätigkeiten zu finden. Dahinter steht die Idee, dass Inklusion und individuelle Teilhabe am Arbeitsleben wichtige Werte unserer Gesellschaft sind.

Wir alle haben ein Recht darauf, uns mit unseren individuellen Fähigkeiten und Talenten in die Gesellschaft einzubringen. In der Menschenrechtskonvention der UNO ist das Recht auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festgeschrieben, das auch die Teilhabe am Arbeitsleben einschließt. Deshalb gibt es auch für berufliche Veränderungen nach einer Krankheit oder einem Unfall klare Regelungen und staatliche Unterstützung, auf die wir uns als Berufsförderungswerk beziehen. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch (SGB), in dem die Berufsförderungswerke explizit als Anbieter für berufsbezogene Rehabilitation in Deutschland erwähnt sind. Die zentralen Passagen finden sich im Sozialgesetzbuch IX, in den Paragrafen 1, 4, 49 und 51. Für die Deutsche Rentenversicherung bedeutet diese gesetzlichen Regelung: Niemand darf wegen Krankheit vorzeitig in Rente geschickt werden, wenn er oder sie noch die Möglichkeit hat, eine berufliche Reha zu machen, um wieder am Arbeitsleben teilnehmen zu können. Was bei der Rentenversicherung dem Grundsatz „Reha vor Rente“ bzw. vor Frühverrentung entspricht, bedeutet für Sie persönlich: Sie können nach einer Krankheit oder einem Unfall staatliche Unterstützung und finanzielle Hilfe für eine berufliche Rehabilitation beantragen.

Wenn Ihre berufliche Rehabilitation bewilligt wird, werden die Kosten komplett vom jeweiligen Träger übernommen. Dazu gehören auch Fahrkostenerstattung und Kosten für eine externe Unterbringung, falls diese beispielsweise für die Durchführung einer Umschulung notwendig sein sollte. Außerdem bekommen Sie während der Laufzeit Geld für Ihren Lebensunterhalt. Die Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ihre individuelle Situation können Sie am besten mit Ihrem Reha-Träger besprechen.

Der erste Schritt, wenn Sie vor einer Neuorientierung im Berufsleben im Rahmen der Beruflichen Rehabilitation stehen: Sie stellen einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA-Antrag. Wird dieser Antrag bewilligt, hängen die weiteren Schritte von Ihrer individuellen Situation ab: Vielleicht hindern körperliche Einschränkungen Sie am Arbeiten, vielleicht sind es aber auch Burnout, Depressionen oder andere psychische Gesundheitsfaktoren. Als Spezialist für berufliche Rehabilitation mit mehr als 50 Jahren Erfahrung wissen wir, dass der Weg zurück ins Arbeitsleben von Fall zu Fall sehr unterschiedlich aussieht – oder wie wir sagen: von Mensch zu Mensch. Deshalb bietet das BFW Berlin-Brandenburg Ihnen ein Förderprogramm mit vielen unterschiedlichen Bausteinen. Wir unterscheiden drei Phasen, in denen wir Sie unterstützen:

1. Orientierungsphase
Wir unterstützen Sie dabei, herauszufinden, wie Sie nach Ihrer Erkrankung oder Ihrem Unfall wieder arbeiten können. Für die berufliche Neuorientierung berücksichtigen wir Ihre individuellen Stärken und Ihre gesundheitlichen Einschränkungen. Wir gehen auf Ihre Wünsche ein, geben Ihnen aber auch Anregungen für Alternativen. Der wichtigste Baustein in dieser Phase ist unser Reha-Assessment. Hier prüfen wir Eignung, Neigung, Wissen und Fertigkeiten.

2. Umsetzungsphase
In dieser Phase bekommen Sie alles, was Sie brauchen, um wieder am Arbeitsleben teilzunehmen. Wenn Sie für Ihre neue Tätigkeit Kenntnisse und Fähigkeiten erwerben müssen, unterstützen wir Sie mit einer Vielzahl von Förderangeboten. In unseren Reha-Vorbereitungslehrgängen zum Beispiel können Sie Ihr Wissen auffrischen und sich so auf eine anschließende Umschulung vorbereiten. Menschen, die aufgrund der Folgen psychischer Erkrankungen dem beruflichen Alltag (noch) nicht gewachsen sind, bieten wir zum Beispiel das Berufliche Training. Hier können Sie Ihre psychische Belastbarkeit steigern und neben fachlichen auch psychosoziale Kompetenzen trainieren. Das Berufliche Training soll Sie auf eine anschließende Qualifizierung vorbereiten. Ziel kann aber auch die direkte Rückkehr in den Arbeitsmarkt sein, genauso wie bei unseren Integrationsmaßnahmen. Wenn es für Sie die beste Option ist, einen neuen Beruf zu erlernen, bieten wir etwa 30 Qualifizierungen und Umschulungen an.

3. Beruflicher Wiedereinstieg
Erfolgreich abgeschlossen ist eine berufliche Reha dann, wenn Sie wieder dauerhaft arbeiten können – entweder in Ihrem alten Beruf oder in einem neuen. Dafür ist es wichtig, dass die Tätigkeit Ihren Fähigkeiten und Ihrer gesundheitlichen Situation entspricht. Bei der Suche nach passenden Stellen oder Praktikumsplätzen unterstützt Sie unser Team aus der Personalberatung, das eng mit Unternehmen und Arbeitgebern zusammenarbeitet.

Den Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, kurz LTA-Antrag, können Sie stellen, wenn Sie erwerbstätig waren/sind und durch eine Krankheit oder einen Unfall Probleme in Ihrem bisherigen Berufsalltag haben. Beim Ausfüllen machen Sie einige persönliche Angaben und geben Auskunft über Ihre Schulbildung, Ihre Berufsausbildung und eventuelle Umschulungen oder Weiterbildungen und Ihre bisherigen Tätigkeiten. Notwendig ist im Rahmen der Antragsprüfung auch eine ärztliche Einschätzung Ihrer gesundheitlichen Situation und Belastbarkeit. Außerdem legen Sie Kopien Ihrer Krankenkassenkarte und Ihres Sozialversicherungsausweises bei. Eine Ausfüllhilfe für den Antrag finden Sie zum Beispiel auf der Website Zweite-Chance. In unserer Offenen Sprechstunde können wir Sie beraten, wenn Sie unsicher sind, welcher Träger für Sie zuständig ist. Bitte beachten Sie, dass wir Sie in diesem Rahmen leider nicht beim Ausfüllen des Antrags unterstützen können.

Den ausgefüllten Antrag schicken Sie an den für Sie zuständigen Reha-Träger. Wer die Kosten für Ihre Reha trägt, hängt unter anderem davon ab, wie lange Sie vorher sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und ob Sie wegen einer Berufskrankheit schon in ärztlicher Behandlung waren.

Deutsche Rentenversicherung
• wenn Sie 15 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben oder
• wenn Sie an einer medizinischen Rehabilitation teilgenommen haben und die berufliche Rehabilitation von Seiten der Rehabilitationsfachklinik eingeleitet wurde oder
• wenn Sie eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
• Berufsgenossenschaften oder Gesetzliche Unfallversicherung
• wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten oder
• wenn Sie eine anerkannte Berufskrankheit haben.

Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Wenn keine der genannten Bedingungen zutrifft, schicken Sie Ihren Antrag an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Keine Sorge, falls Sie sich nicht sicher sind, wer für Sie zuständig ist: Wenn Sie Ihren Antrag an einen Reha-Träger schicken, muss diese Behörde klären, wer zuständig ist und Ihren Antrag weiterleiten. Sie werden dann auch schriftlich informiert, wer die Kosten für Ihre berufliche Rehabilitation übernimmt.

Ihr Antrag wird vom zuständigen Reha-Träger geprüft. Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) können bewilligt oder abgelehnt werden . Wird Ihr Antrag bewilligt, besprechen Sie anschließend mit dem zuständigen Träger, wie es weitergeht. Bei unseren Info-Tagen können Sie sich über das Angebot des Berufsförderungswerks informieren. Sobald der Träger Sie offiziell angemeldet hat, kann Ihre Reha beginnen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, können Sie Widerspruch einlegen und zum Beispiel medizinische oder psychologische Gutachten vorlegen. Wichtig ist, dass Sie möglichst schnell reagieren: Sobald Sie die Ablehnung des Trägers erhalten haben, müssen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Anträge auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben können auch abgelehnt werden. Das kann passieren, wenn Sie aus Sicht des Trägers wichtige Voraussetzungen für die berufliche Rehabilitation nicht erfüllen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie ohne Unterstützung in Ihren bisherigen Beruf zurückkehren könnten, sobald Sie gesund sind. Sollte der zuständige Reha-Träger Ihren Antrag mit dieser Begründung ablehnen, können Sie dieser Einschätzung widersprechen und ärztliche oder psychologische Gutachten vorlegen.
Ein anderer Grund für eine Ablehnung kann sein, dass Sie aus Sicht der Träger nicht ausreichend „mitgewirkt“ haben. Hier hilft es oft, wenn Sie noch einmal genau prüfen, ob Sie wirklich alle erforderlichen Nachweise mitgeschickt haben und ob alle Angaben zu Ihrer Person, Ihrem beruflichen Werdegang und Ihrer gesundheitlichen Situation lückenlos und korrekt sind.

Welchen Zeitraum die Reha-Träger bewilligen ist individuell und hängt von der Art der Maßnahme ab.  Der Zeitraum kann auf Antrag auch verlängert werden. Auf jeden Fall endet Ihre Reha erst, wenn sie erfolgreich abgeschlossen ist. Um Ihnen einige Beispiele zu geben: Die meisten Umschulungen dauern 2 Jahre. Wenn Sie bei uns einen Reha-Vorbereitungslehrgang machen, sollten Sie 3 bis 6 Monate mehr einplanen. Wenn davor noch eine Berufsfindung und Arbeitserprobung ansteht, kommen weitere 2 bis 6 Wochen hinzu. Je nachdem, wie Ihr individueller Bedarf ist, kann eine Reha aber auch deutlich kürzer ausfallen. Ein Berufliches Training dauert zwischen 6 und 12 Monate, eine Integrationsmaßnahme bis zu 9 Monate und eine Teilqualifizierung 12 Monate.

Grundsätzlich finden Eignungsabklärung, Qualifizierungen, Trainings, Lehrgänge und unsere Beratungstermine wie die Offenen Sprechstunden und Info-Tage direkt in unseren Häusern statt. Während der Corona-Pandemie bieten wir aber auch viele Inhalte unseres Förderprogramms in Form von Online-Unterricht an. Hier finden Sie eine Übersicht zu den Angeboten der beruflichen Reha. Wir haben einen Standort in Mühlenbeck im Landkreis Oberhavel (Brandenburg), einen in Berlin-Charlottenburg und einen in Berlin-Prenzlauer Berg. Für Sie bedeutet das: Sie können entweder zu unseren Standorten pendeln oder Sie ziehen dort für eine Weile ein. Die Standorte Charlottenburg und Mühlenbeck haben beide Zimmer, in die Sie temporär einziehen können.

Sie können für die Dauer Ihrer Reha-Maßnahme in unseren  Häusern in Berlin-Charlottenburg oder in Mühlenbeck (Brandenburg) wohnen, zum Beispiel, wenn Ihre Anfahrt zu weit für regelmäßiges Pendeln ist oder wenn dies aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kommt. So können auch Menschen aus anderen Bundesländern unser Förderangebot nutzen. Einige Teilnehmerinnen und Teilnehmer wohnen auch deswegen bei uns, damit sie sich voll auf Ihre Neuorientierung konzentrieren können. Mehr Informationen zur Unterbringung finden Sie im Menüpunkt Internat.

Wir haben uns so organisiert, dass Sie viele Inhalte unserer Angebote und Leistungen während der Pandemie von zuhause aus wahrnehmen können, zum Beispiel in Form von Online-Unterricht.

Eine Aufnahme in das BFW Berlin-Brandenburg ist leider nicht möglich bei Blindheit, Gehörlosigkeit, Tetraplegie, schwerem Anfallsleiden, erheblicher Hirnleistungsschwäche und wenn die sanitäre Selbstversorgung nicht möglich ist. In diesen Fällen wenden Sie sich an eines der spezialisierten Berufsförderungswerke. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Bundesverbandes Deutscher Berufsförderungswerke https://www.bv-bfw.de/

Fragen zur Psychologischen Unterstützung

Wenn Sie an unserer Berufsfindung und Arbeitserprobung oder an der Erweiterten Berufsfindung und Arbeitserprobung teilnehmen, sind unsere Psychologinnen und Psychologen fest eingebunden, um Sie bei der Planung Ihrer weiteren beruflichen Entwicklung zu beraten. Alle anderen Angebote sind grundsätzlich freiwillig. Wir empfehlen aber, das Angebot unseres Psychologischen Dienstes zu nutzen, wenn Sie merken, dass irgendetwas nicht rund läuft. Erfahrungsgemäß ist die psychologische Unterstützung eine wertvolle Hilfe, um erfolgreich im neuen Beruf anzukommen.

Nein, die Inhalte unterliegen der Schweigepflicht. Ihre Privatsphäre bleibt geschützt. Dokumentiert wird lediglich, dass Sie Gespräche in Anspruch nehmen, aber nicht, aus welchem Grund und zu welchen Themen.

Sie können mit allem kommen, dass Sie beschäftigt oder belastet. Einige Themen, die viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer bewegen, sind zum Beispiel:

  • Wie kann ich am besten lernen?
  • Was kann ich gegen Prüfungsangst machen
  • Wie kann ich mich besser entspannen?
  • Was kann ich gegen Stress tun?
  • Meine privaten Sorgen und Nöte wachsen mir über den Kopf. Was soll ich nur machen?
  • Ich habe Fragen zur Erziehung …
  • Meine Partnerschaft ist in der Krise …
  • Ich möchte eine Psychotherapie machen, aber keine Praxis hat freie Plätze …
  • Im Moment geht es mir wirklich nicht gut …
  • So langsam nerven mich die Konflikte in der Klasse …

Wie werde ich wohnen?

Die meisten Kurse und Qualifizierungen im Rahmen der beruflichen Reha finden bei uns, in den Häusern in Berlin-Charlottenburg, Berlin-Prenzlauer Berg und Mühlenbeck, statt. Das bedeutet, dass Sie täglich an- und abreisen müssen. Sollte das Pendeln für Sie eine zu große Belastung sein, zum Beispiel wegen Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder weil Sie weiter entfernt wohnen, kann Ihr Reha-Träger Sie für eine temporäre Unterbringung in unserem Charlottenburger oder Mühlenbecker Haus anmelden.

Wenn der zuständige Träger Ihre Begründung, warum Sie eine Wohnmöglichkeit im BFW nutzen möchten, nachvollziehen kann, werden die Kosten für diese auswärtige Unterbringung voll übernommen. Außerdem bezahlen die Träger einige Fahrten nach Hause und wieder zurück zum Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg.

In unseren Häusern gelten bestimmte Regeln für die Unterbringung mit Kindern, für Besuche und für Haustiere – bitte lesen Sie auch unsere Antworten zu den entsprechenden Fragen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten, wir haben aber im Außenbereich einige Raucherzonen eingerichtet. Weitere Infos finden Sie in der Gemeinschaftsordnung, die wir Ihnen mit der Einladung zugeschickt haben. Auf Wunsch können wir Ihnen auch gerne unsere Regeln für das Wohnen im BFW zukommen lassen.

In unseren Häusern gibt es neben den Unterrichtszeiten selbstverständlich auch Ferien, die bei uns Heimfahrten heißen, weil dann alle oder zumindest viele Bewohnerinnen und Bewohner für längere Zeit nach Hause fahren. Die Ferienzeiten und die Heimfahrt-Wochenenden werden bereits im Vorjahr festgelegt und im Heimfahrtenplan veröffentlicht. Wenn Sie an diesen Terminen nach Hause fahren, erstattet Ihr Reha-Träger Ihnen jeweils die Fahrtkosten. Findet Unterricht statt, sind die Häuser Tag und Nacht geöffnet, es gibt drei Mahlzeiten am Tag plus Getränke und unser Team Wohnen/Freizeit ist vor Ort. Während der Heimfahrten können Sie in bestimmten Fällen weiter im Haus wohnen, müssen sich dann allerdings selbst verpflegen. Auch das BFW-Team ist während der Heimfahrten deutlich seltener im Haus.

Wenn Sie Kinder haben, die während Ihres Aufenthalts bei uns nicht von anderen betreut werden können, sprechen Sie mit Ihrem Reha-Träger, damit er Sie für eine Unterbringung mit Kindern im BFW genehmigt und anmeldet. Sie bekommen dann ein Doppelzimmer oder zwei benachbarte Zimmer mit einem gemeinsamen Bad, die wir als Doppelwohneinheit bezeichnen. Die zusätzlichen Kosten für das zweite Zimmer werden vom Träger übernommen. Bitte beachten Sie, dass wir in unseren Häusern leider keine Kinderbetreuung organisieren können. Wir unterstützen Sie aber gerne bei der Suche nach einer Kita, einem Hort oder einer Schule für die Zeit Ihrer Qualifizierung.

Um Haustiere unterzubringen, haben wir leider nur sehr begrenzte Möglichkeiten. In unserem Haus in Mühlenbeck gibt es einige Zimmer, in die Sie bestimmte Haustiere mitnehmen können, wenn Sie keine andere Betreuungsmöglichkeit organisieren können. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nicht jedes Tier akzeptieren können und nur begrenzte Plätze haben – sagen Sie uns darum bitte frühzeitig Bescheid, wenn Sie ein Haustier mitbringen möchten. Beachten Sie bitte außerdem: Die Möglichkeit, Tiere mitzubringen, gibt es nur in Mühlenbeck, aber nicht in Berlin-Charlottenburg.

Ja, Sie können sich gerne besuchen lassen und der Besuch kann grundsätzlich auch in unseren Häusern übernachten. Tagesbesucher müssen Sie nicht extra anmelden, längere Besuche schon. Partnerinnen und Partner oder Verwandte dürfen jeden Monat bis zu 5 Tage in unseren Häusern übernachten. Entweder bekommen Sie dann ein zusätzliches Bett in Ihr Zimmer oder wir stellen ein separates Zimmer zur Verfügung. In beiden Fällen müssen Sie die Gebühren selbst tragen, wobei die Aufbettung deutlich günstiger ist. Bitte beachten Sie, dass Sie für Ihren Besuch verantwortlich sind und sich auch Besucherinnen und Besucher an die Regeln im Haus halten müssen.

Wir haben Einzelzimmer und Doppelzimmer. Doppelzimmer sind entweder zwei einzelne Zimmer mit gemeinsamem Bad (Doppelwohneinheit) oder es ist ein größeres Zimmer mit Platz und Betten für zwei Personen. Die Doppelzimmer vergeben wir bevorzugt an Teilnehmende, die ein Kind mitbringen, und an Teilnehmende mit Behinderungen, die eine Begleitperson brauchen. Des Weiteren gibt es sowohl eine begrenzte Anzahl von allergiefreundlichen Zimmern als auch barrierefreie Zimmer.
Alle Zimmer haben ein eigenes Bad mit Dusche, Waschbecken und WC sowie einen Fernsehanschluss. Eingerichtet sind sie jeweils mit Bett, Schreibtisch, Schrank, Regal, Kommode, Stühlen und Nachtschrank. Im Haus in Mühlenbeck gibt es in jedem Zimmer einen kleinen Kühlschrank (30 Liter). In Berlin-Charlottenburg bekommen Sie stattdessen ein abschließbares Kühlfach auf Ihrer Etage. Gereinigt werden die Zimmer zweimal pro Woche von einer Reinigungsfirma (am Standort Mühlenbeck nur 1 x pro Woche). Zu den Telefon- und Fernsehanschlüssen fragen Sie uns am besten, weil sich hier die Zimmer und die Häuser teilweise unterscheiden.

Wenn Sie uns rechtzeitig vor dem Aufenthalt über Ihre Wünsche und Bedürfnisse informieren, versuchen wir immer, sie zu berücksichtigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir unsere Zimmer nur nach Verfügbarkeit vergeben können. Teilnehmende mit Kind, mit Behinderungen oder mit starken Allergien haben eventuell Vorrang. Das betrifft vor allem die Doppelzimmer und die barrierefreien beziehungsweise allergiefreundlichen Einzelzimmer.

Sie können bei uns im Haus waschen, trocknen und bügeln. Außerdem haben wir Briefkästen, sodass Sie sich Briefe oder Pakete schicken lassen können. Unser Berliner Haus verfügt über einen Computerraum mit Internetzugang. An beiden Standorten können Sie in den Zimmern unser W-Lan oder unsere Hotspots mit mobilen Geräten nutzen. Für die Freizeitgestaltung gibt es viele Möglichkeiten: Falls Sie Sport treiben wollen, können Sie unsere Gymnastikhalle sowie Tischtennisplatten und in Mühlenbeck auch unsere Kegelbahn und ein Bewegungsstudio nutzen. In beiden Häusern gibt es außerdem Fernsehräume, einen Billardraum, eine Teestube, eine Bücherei, einen Partyraum und eine Sauna. Während der Sommermonate sind unsere Grillplätze beliebt. Einige Spiele und Sportgeräte können Sie sich auch im Haus leihen.

Wir bieten für alle Bewohnerinnen und Bewohner ein Freizeitprogramm an, bei dem wir uns beispielsweise für Spieleabende, zum Musik machen und zum Kochen treffen. Außerdem organisiert das BFW-Team Theater- und Museumsbesuche, Hauptstadt-Erkundungen und vieles mehr. Diese Freizeitangebote stehen auch den anderen Rehabilitanden offen, die nicht im BFW wohnen, sondern zu uns pendeln.

Wenn Sie bei uns im Haus wohnen, bekommen Sie jeden Tag drei Mahlzeiten und verschiedene Getränke. Das gilt allerdings nur während der regulären Öffnungszeiten, nicht in den Ferien. Unsere Verpflegung beinhaltet vegetarische Angebote und wir können auch auf besondere Ernährungswünsche eingehen. Sie können sich bei uns auch selbst verpflegen: Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben einen Kühlschrank oder ein Kühlfach und können die Gemeinschaftsküchen nutzen.

In den Zimmern liegen Bettdecken, Kopfkissen und Bettwäsche für Sie bereit, die Sie auf Wunsch regelmäßig wechseln können. Sie können aber auch Ihre eigene Bettwäsche mitbringen. Für das Badezimmer bekommen Sie von uns Handtücher, Duschtücher und Toilettenpapier. Sie können in unseren Waschräumen auch waschen, trocknen, Wäsche aufhängen und bügeln.

Einchecken können Sie bei uns am Tag, bevor Ihr Programm losgeht. Meistens ist das ein Sonntag. Üblicherweise sind die Zimmer ab 16 Uhr bereit. Bitte beachten Sie, dass Sie am Anreise-Tag noch keinen Anspruch auf Verpflegung haben.

In den Zimmern liegen Bettdecken, Kopfkissen und Bettwäsche für Sie bereit, Sie können aber auch Ihre eigene Bettwäsche mitbringen. Das Berufsförderungswerk stellt Ihnen Handtücher, Badetücher und Toilettenpapier. Weitere Hygiene-Artikel müssen Sie selbst mitbringen. Wenn Sie Ihren Fernseher oder Ihr Telefon ins BFW mitbringen wollen, sprechen Sie uns am besten frühzeitig an, damit wir Sie beraten können. In Berlin-Charlottenburg verleihen wir auch Fernseher. In beiden Häusern gibt es Hotspots, die Sie mit internetfähigen Geräten wie Smartphones, Tablets und Laptops nutzen können.

Unser Team Wohnen/Freizeit ist während des regulären Betriebs tagsüber vor Ort und hat ein Büro im Haus. Es beantwortet Fragen und bemüht sich, die Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner zu erfüllen. Außerdem stellt das Team ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm auf die Beine, damit Sport, Spiel und Unterhaltung nicht zu kurz kommen. Nachts, an den Wochenenden und während unserer Ferien wenden Sie sich an den Info-Dienst in der Eingangshalle beziehungsweise an die Rezeption in Mühlenbeck. Sie sind in der Regel rund um die Uhr besetzt.