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Bildungsgutscheine Information
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Umschulung mit Bildungsgutschein
Mit fast 50 Jahren Erfahrung im Bereich der Erwachsenenbildung in Berlin und Brandenburg, unterstützen wir Sie auch bei Ihrer Umschulung mit Bildungsgutschein. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Was Sie wissen müssen
Bei der Umschulung mit Bildungsgutschein handelt es sich um eine besondere Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Die Kosten dafür übernimmt entweder die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
Das Ziel einer Umschulung mit Bildungsgutschein ist, Ihre beruflichen Kenntnisse zu erweitern und diese der technischen Entwicklung anzupassen.
Sie können aus einer Vielzahl von Umschulungen wählen, sich für eine Teil- oder Vollqualifizierung entscheiden und dabei sogar einen neuen Abschluss erwerben.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Eine über den Bildungsgutschein geförderte Umschulung können Sie erhalten, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos (unabhängig von einem bestehenden Leistungsbezug nach SGB II oder III)
- Sie sind arbeitssuchend
- Sie benötigen eine Fortbildung für Ihre berufliche Eingliederung oder zur Sicherung Ihres Arbeitsplatzes
Um eine Umschulung mit Bildungsgutschein im Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e. V. absolvieren zu können, müssen Sie außerdem mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Teilnahme an einer Umschulung ist je nach Art der Qualifizierung entweder unabhängig von einer vorausgegangenen Schulbildung oder sie setzt einen bestimmten Schulabschluss voraus. Informationen dazu finden Sie unter der jeweiligen Umschulung.
Prinzipiell gilt: Mit einer beruflichen Weiterbildung, in dem Fall einer Umschulung mit Bildungsgutschein, hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, Ihnen den Weg zurück in Arbeit zu erleichtern und/oder Arbeitslosigkeit abzuwenden.
Wie läuft die Umschulung mit Bildungsgutschein im Berufsförderungswerk Berlin-Brandenburg e. V. in der Regel ab?
Eine Umschulung mit Bildungsgutschein lässt sich grundsätzlich in vier Phasen aufteilen.
1. Antragstellung
Zuerst muss der Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung gestellt werden.
Hier sollten Sie idealerweise bereits wissen, bei wem Sie eine Weiterbildung absolvieren möchten und um welche Umschulung es sich dabei handeln soll.
Nur wenn dieser Antrag mit Angabe eines Berufswunsches gestellt worden ist, kann das Verfahren einer Umschulung mit Bildungsgutschein eingeleitet werden. Der Antrag ist je nach Zuständigkeit entweder bei der Agentur für Arbeit oder bei dem Jobcenter einzureichen und auch von dort zu erhalten.
2. Prüfung und Bewilligung des Antrags
In dieser Phase wird der gestellte Antrag geprüft. Sind Voraussetzungen erfüllt, die eine berufliche Weiterbildung und damit eine Umschulung mit Bildungsgutschein ermöglichen, kann es zur Bewilligung kommen.
3. Durchführung einer Umschulung
Sobald Ihr Antrag bewilligt worden ist, ist ein erster großer Schritt geschafft. Nun können Sie an einer Umschulung mit Bildungsgutschein teilnehmen und diese je nach Art und Thema entweder an unserem
- Standort in Berlin-Charlottenburg oder
- am Standort Mühlenbeck (Landkreis Oberhavel, Brandenburg) durchführen.
4. Abschluss
Am Ende der Umschulung legen Sie eine Prüfung ab und erhalten bei Bestehen entweder ein Abschlusszeugnis von der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Steuerberaterkammer oder anderen zuständigen Stellen oder ein BFW-Hauszeugnis. Mit diesem Abschluss können Sie sich bewerben und so zurück in Arbeit finden oder einen neuen Job aufnehmen.
Ihr Recht - Information
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für eine Umschulung mit Bildungsgutschein bildet das Sozialgesetzbuch III, genauer der § 81 SGB III. In diesem Paragraphen ist zum Beispiel geregelt, dass eine berufliche Weiterbildung gefördert wird, wenn
- die Weiterbildung notwendig ist, um eine drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
- die Agentur für Arbeit Sie vorher beraten hat oder
- die Maßnahme und der Träger für eine Förderung zugelassen sind.
Weitere Regelungen im Sozialgesetzbuch III betreffen die Weiterbildungskosten (§ 83 SGB III) oder die Fahrkosten (§ 85 SGB III). Auch Kinderbetreuungskosten (§ 87 SGB III) können in diesem Zusammenhang übernommen werden.
Zum Antrag
Informationen zum Bildungsgutschein
Um eine Umschulung mit Bildungsgutschein absolvieren zu können, müssen Sie einen Antrag auf Förderung der beruflichen Weiterbildung stellen.
Der Antrag enthält unter anderem Angaben:
- zur Person
- zur Schulbildung
- zum jeweiligen Berufswunsch und Träger der Maßnahme
Informationen zum Bildungsgutschein sowie Merkblätter und Formulare finden Sie auch hier.
Weiterbildungsprämie
Weiterbildungsprämie
Personen, die an einer nach § 81 SGB III geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist, erhalten folgende Prämien, wenn die Maßnahme vor Ablauf des 31. Dezember 2020 beginnt:
- nach Bestehen einer in diesen Vorschriften geregelten Zwischenprüfung (vor der zuständigen Kammer) eine Prämie von 1.000 Euro und
- nach Bestehen der Abschlussprüfung (vor der zuständigen Kammer) eine Prämie von 1.500 Euro
Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 131a Absatz 3 SGB III.
Die zuständige Arbeitsagentur zahlt die Weiterbildungsprämie aus und benötigt dafür eine Bescheinigung der zuständigen Prüfungsstelle (zuständige Kammer) über die erfolgreiche Teilnahme. Eine Bescheinigung des Bildungsträgers ist nicht ausreichend.
Beratung
Wenn Sie Fragen zur Umschulung mit Bildungsgutschein haben oder eine ausführliche Beratung wünschen, nehmen Sie Kontakt mit unserem Mitarbeiter auf. Er hilft Ihnen gern, auch bei der Findung eines Berufswunsches!
Ihr Ansprechpartner:
Guido Kotlarski
Tel.: 030 30399 - 204
E-Mail: bgs@bfw-berlin-brandenburg.de
