Update, 17.02.2023
1. Was gilt hinsichtlich der Maskenpflicht am BFW?
Im Medizinischen Dienst (MD) gelten an allen Standorten des BFW gesonderte Hygieneregelungen; die Regelungen werden intern im MD standortbezogen aktualisiert und veröffentlicht.
In allen Räumen sowie in Fluren, Toiletten und Fahrstühlen der Gebäudeteile des BFW kann eine OP- oder eine FFP2-Maske getragen werden.
OP-Masken werden nach wie vor beim Infodienst an jedem Standort zur Verfügung gestellt.
2. Was gilt bei Erkältungssymptomen oder Corona-Erkrankungen im BFW?
- Wenn Sie unter ungeklärten Erkältungssymptomen, Atemwegsbeschwerden oder einer Störung des Geruchs- bzw. Geschmackssinns leiden, sollten Sie einen Test durchführen. Meiden Sie vorsorglich den Kontakt zu anderen Personen und tragen Sie eine FFP2-Maske.
- Bei einem Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 sollten Sie sich um eine Abklärung bzw. um eine Testung bemühen.
- Teilnehmenden bzw. Mitarbeitenden mit einer positiven Testung und Krankheitssymptomen wird empfohlen, zunächst zu Hause zu bleiben und die Situation telefonisch mit dem Arzt bzw. dem zuständigen Ansprechpartner im BFW oder mit den Beschäftigten der Abteilung HR im BFW abzuklären. Wie bei allen akuten Atemwegserkrankungen gilt weiterhin die dringende Empfehlung, wer krank ist, bleibt bitte zu Hause.
- Wer positiv auf das Coronavirus ohne Krankheitssymptome getestet ist, sollte den Kontakt zu anderen Personen meiden. Sofern Kontakte nicht zu vermeiden sind und eine Anwesenheit im BFW erfolgt, sollten positiv getestete Personen jeweils für 5 Tage dauerhaft in den Räumen des BFW eine FFP2-Maske tragen und sich regelmäßig testen.